Der Begriff Grenzgänger beschreibt Arbeitnehmer, die zur Ausübung ihres Berufes über eine Staatsgrenze hinweg pendeln und sich somit Arbeitsplatz und Wohnort in verschiedenen Ländern befinden. Sie leben im unmittelbaren Grenzgebiet und kehren mindestens einmal pro Woche ins Heimatland zurück. Als Grenzgänger gelten neben abhängig Beschäftigten auch Schüler und Studenten, die in die ausländische Bildungseinrichtung pendeln, jedoch im Inland leben. Das deutsche Steuerrecht sieht für Grenzgänger einige Besonderheiten vor. Besonders viele Grenzgänger gibt es mit 270.000 in der Schweiz(1).
Worin liegt der Unterschied zwischen Grenzgänger und Grenzpendler?
Grenzgänger haben ihren Wohnsitz in Deutschland, pendeln aber täglich zu ihrem Arbeitsplatz ins benachbarte Ausland. Grenzpendler hingegen leben im Ausland, sind aber zumindest zum größten Teil in Deutschland beruflich tätig. Auf Antrag können sie sich hierzulande als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig einstufen lassen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen beispielsweise die Einkünfte, die in Deutschland besteuert werden, mindestens 90 Prozent des Gesamteinkommens betragen.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind für Grenzgänger in der EU von Bedeutung?
Viele rechtliche Rahmenbedingungen sind EU-weit einheitlich geregelt. Trotzdem gibt es unter den Mitgliedstaaten einige Besonderheiten, die berücksichtigt werden müssen. Welches Arbeitsrecht zum Tragen kommt, hängt von der Vereinbarung im Arbeitsvertrag ab. Wird dies nicht explizit geregelt, gelten die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Arbeitsortes. Daraus ergibt sich der Gerichtsstand für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz greift die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheiten. Das bedeutet, dass sich Grenzgänger in dem Land versichern, in dem sie leben. Eine Ausnahme stellt die Krankenversicherung dar: Hier greift die Versicherungspflicht des Staates, in dem die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird. In der Schweiz kann sich der Grenzgänger davon aber befreien und sich in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichern lassen. Einige Krankenkassen bieten maßgeschneiderte Pakete für Grenzgänger an, so z. B. in „Dreiländerecken“ wie Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich. Deutsche Arbeitnehmer in Österreich sind verpflichtet, sich in der Ortskrankenkasse des Arbeitsortes zu versichern. EU-Bürger benötigen für eine Tätigkeit in Mitgliedsstaaten keine Arbeitserlaubnis. Berufsabschlüsse müssen nur dann gesondert anerkannt werden, wenn diese im Land, in dem die Tätigkeit stattfinden soll, gesetzlich reglementiert sind (z. B. bei Staatsexamen).
Wie verhält sich die Steuerpflicht bei Grenzgängern?
Grenzgänger mit Tätigkeit in Frankreich, der Schweiz oder Österreich fallen unter das Doppelbesteuerungsabkommen. Dies besagt, dass Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland ihr Einkommen vollständig im Heimatland versteuern, obwohl dies im Ausland erwirtschaftet wurde. Diese Regel gilt umgekehrt auch für Grenzgänger, die in den genannten Staaten leben aber in Deutschland arbeiten. Die Steuererklärung ist im Heimatland abzugeben. Gültigkeit hat das Doppelbesteuerungsabkommen jedoch nur in Grenznähe. Für Frankreich gilt ein Bereich von 20 km beidseits der Grenze, in Österreich sind dies 30 km. Keine Beschränkungen gibt es beidseits der deutsch-schweizerischen Grenze. Für alle anderen Grenzstaaten gilt, dass die Besteuerung des Arbeitseinkommens durch den Tätigkeitsstaat erfolgt. Das Einkommen ist somit in Deutschland grundsätzlich steuerfrei. Zu beachten ist jedoch, dass die Einkünfte hierzulande in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden, wodurch etwaige weitere steuerpflichtige Geldbezüge in Deutschland einer höheren Besteuerung unterliegen.
Quellen:
Grenzgänger in der EU: Eine kurze Definition: https://www.expat-news.com/recht-steuern-im-ausland/grenzgaenger-der-eu-eine-kurze-definition-20003